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Elektroinstallationen

 

Eine elektrische Anlage, die von einem konzessionierten Elektrobetrieb errichtet wurde, bietet Ihnen die Sicherheit einer langfristig, sinnvollen Investition. Wir können Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung garantieren, dass Sie von uns nur elektrische Anlagen nach den derzeit gültigen Gesetzen/Vorschriften (ETG1996/ÖVE E8001) bekommen.

 

Folgende Arbeiten werden von uns zuverlässig und kompetent erledigt:

- Errichtung von Neuanlagen (Hausanschlüsse, Steigleitungen, Zählerverteilungen, Wohnhäuser, Wohnungen, Heizhäuser usw.): lt. ÖVE E 8001
- Errichtung von Erdungsanlagen (Anlagenerdung, Potentialausgleiche und Blitzschutz): lt. ÖVE E 8001 und ÖVE E49
- Errichtung von Baustromanlagen (Direkt und Wandlerzählung): lt. ÖVE E 8001 und ÖVE EN 60439-1
- Errichtung von SAT Anlagen (Einzel und Gruppenanlagen): lt. ÖVE E 8001 und ÖVE EN 50083-1
- Errichtung von Gegensprechanlagen (ohne oder mit Bild)
- Errichtung von Netzwerkverkabelungen (CAT und LWL); lt. ÖVE EN 50173
- Errichtung von Alarmanlagen: lt. ÖVE EN 50130-4
- Sanierung von sämtlichen Bestandsanlagen (Strom, Tel, EDV, SAT, Gegensprech): lt. den derzeit gültigen Gesetzen
- Störungsbehebung (Strom, TEL, EDV, SAT, Gegensprechanlagen und Nachtspeicherheizungen): lt. den derzeit gültigen Gesetzen

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Roman Schübl jederzeit als ihr verlässlicher und professioneller Partner beratend und unterstützend zur Verfügung!

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