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Elektrobefunde

Elektrobefunde

Jede elektrische Anlage (Wohnung, Büro, Haus, Gewerbebetrieb, Garage, etc.) die von einem konzessionierten Elektrounternehmen errichtet wird, unterliegt dem Elektrotechnikgesetz (ETG 1992 BGBL 19993/106). In diesem Gesetz sind die Anforderungen an elektrische Anlagen und deren elektrischen Betriebsmittel zu finden. Das Elektrotechnikgesetz wird mit diversen Verordnungen und Normen, welche für den konzessionierten Elektriker verbindlich sind, erklärt.

In der Norm ÖVE E8001 (vormals ÖVE EN1) - Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis 1000V wird für den konzessionierten Elektriker definiert, wie er eine elektrische Anlage zu errichten, zu dokumentieren (Anlagenbuch) und zu betreiben hat.

Jeder konzessionierte Elektrobetrieb ist dazu verpflichtet, dem Kunden bei neu errichteten Anlagen eine Anlagenüberprüfung lt. ÖVE E8001-6-61 (Erstprüfung) inkl. ordnungsgemäßem Anlagenbuch zu überreichen. In diesem Anlagenbuch sind alle elektrotechnisch relevanten Daten erfasst und dokumentiert.

Daher sollten alle Personen, egal ob Privatpersonen oder Firmen bei neu errichteten Anlagen auf ihr Recht bestehen und eine ordnungsgemäße Anlagenüberprüfung einfordern.

Bei bestehenden elektrischen Anlagen, welche laut vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Überprüfungsintervall (Gewerbebetriebe, Gastgewerbe, etc.) überprüft werden müssen, ist die Norm ÖVE E8001-6-62/63 anzuwenden. Unsere langjährige Erfahrung bei diesen Überprüfungen gewährleistet ihnen einen optimierten Ablauf der überprüfung.

Unser Unternehmen betreibt die Anlagenüberprüfungen und Dokumentationen seit dem Jahr 1999, also lange vor dem gesetzlich definiertem Zeitpunkt (2003). Wir sehen es unsererseits nicht als Mehraufwand, sondern als Qualitätssignal, das unsere zufriedenen Kunden seit Jahren zu schätzen wissen.

 

Wir bieten Ihnen folgende überprüfungen Ihrer elektrischen Anlage an:

- ÖVE E8001-6-61: Erstprüfung (bei neu errichteten Anlagen)
- ÖVE E8001-6-62: Wiederkehrende Überprüfung (bei Bestandsanlagen, wenn es schon eine Erstprüfung gegeben hat)
- ÖVE E8001-6-63: Außerordentliche Erstprüfung (bei Bestandsanlagen, wenn es noch keine Überprüfung gegeben hat)

 

Für weitere Informationen steht Ihnen Roman Schübl jederzeit als ihr verlässlicher und professioneller Partner beratend und unterstützend zur Verfügung!

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